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Hochzeit während Corona: Was ist erlaubt?

Vom 03.11.2020

Der bekanntlich schönste Tag im Leben möchte auch in Zeiten von Corona gefeiert werden. Seit Monaten befassen wir uns mit Infektionszahlen, Hygienevorschriften, der Wirksamkeit des Mund-Nasenschutzes und letztlich der Hoffnung auf eine baldige Impfung. Da kann eine Hochzeitsfeier eine ideale Möglichkeit bieten, dem Alltag zu entfliehen. Im Folgenden erklären wir dir, was im Moment möglich bzw. erlaubt ist und worauf du nicht vergessen solltest.

Standesamtliche Trauung

In Bezug auf die Corona-Einschränkungen steht einer standesamtlichen Trauung prinzipiell nichts im Weg. Insbesondere dann, wenn der Termin schon seit längerer Zeit feststeht. In den meisten Bundesländern – inklusive Bayern – werden ebenso neue Termine angenommen.

Grundsätzlich muss eine geplante Eheschließung als Erstes beim Standesamt des Haupt- oder Zweitwohnsitzes angemeldet werden. Nach der Prüfung der Ehefähigkeit können du und dein/e PartnerIn überall in Deutschland heiraten.

Diese Anmeldung sollte bevorzugt persönlich durchgeführt werden, da es einige Fragen gibt, die nur mündlich zu beantworten bzw. zu klären sind. Bei Vorweisen eines wichtigen Grundes darf die Anmeldung schriftlich oder durch einen Vertreter vorgenommen werden.

Ähnlich wie bei anderen amtlichen Handlungen auch, benötigst du für die Prüfung der Ehefähigkeit einige Dokumente. Diese sind dem Standesamt im Original vorzulegen.

Wenn beide deutsche StaatsbürgerInnen sind, solltet ihr folgende Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Beglaubigte Anschrift des Geburtseintrags

Auf diese Besonderheiten dürft ihr nicht vergessen:

  • Wenn jemand im Ausland geboren wurde, ist die Geburtsurkunde gemeinsam mit einer deutschen Übersetzung durch eine/n zugelassene/n ÜbersetzerIn oder eine eventuell vorhandene deutsche Nachbeurkundung vorzulegen.
  • Wenn jemand nicht von Geburt an über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, wird die Einbürgerungsurkunde benötigt.
  • Bei Vorhandensein gemeinsamer Kinder gilt es, deren Geburtsurkunden mitzunehmen.
  • Bei Minderjährigkeit muss eine Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Übrigens ist die Anwesenheit von Trauzeugen anders als bei der kirchlichen Trauung nicht verpflichtend.

Kirchliche Trauung

Wer sich das Jawort vor dem Traualtar geben möchte, kann das mittlerweile in allen Bundesländern wieder tun. Gottesdienste sind wieder erlaubt – allerdings mit der Empfehlung auf das Mitsingen zu verzichten. Wie viele Menschen sich in der Kirche befinden dürfen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Generell gilt für alle Personen aus unterschiedlichen Haushalten die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern.

Bei Festgottesdiensten, wie einer Hochzeit, wird die Verpflichtung der Einhaltung des Mindestabstands für eine Gruppe, die am selben Tag noch außerhalb der Kirche gemeinsam feiert, aufgehoben. Entscheidungsträger ist der Kirchenvorstand in Absprache mit der Festgemeinde. Zu Personen, die dieser Gruppe nicht zugehören, muss der Abstand eingehalten werden.

Bezüglich benötigter Schritte und Dokumente, solltest du dich spätestens ein halbes Jahr vor der geplanten Hochzeit mit deiner Pfarre in Verbindung setzen. So bleibt genügend Zeit für die Durchführung des Traugesprächs und Gestaltung der Trauung. Eine Firmung ist nicht unbedingt notwendig. Viel wichtiger ist eine Taufbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist.

Ist einer der Partner nicht katholisch, kann trotzdem kirchlich getraut werden. Dafür muss aber das Versprechen gegeben werden, dass die Kinder getauft und katholisch erzogen werden.

Vorbereitungen für die Trauung sind durchführbar

Angesichts dessen, dass alle Geschäfte ihre Türen wieder geöffnet haben, wirst du auch am Kauf des Hochzeitskleides bzw. Anzugs nicht gehindert. Große Entscheidungsfreiheit genießt du bei der Wahl des passenden Eherings. Denn es gibt eine breite Vielfalt an Eheringen aus Edelstahl, Carbon, Silber, Gold oder Titan. Für den perfekten Sitz der Haare sorgen Frisöre, die nach dem Lockdown einen regelrechten Ansturm meldeten.

Infektionszahlen und Vorschriftsänderungen

Bevor wir auf die genauen Maßnahmen im Freistaat Bayern eingehen, gilt es noch etwas vorwegzunehmen, das überall einheitlich geregelt ist.

Steigen in einem Landkreis die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus innerhalb von 7 Tagen auf mehr als 35 Personen pro 100.000 EinwohnerInnen, wird die maximal zulässige Personenanzahl bei Feiern in angemieteten Räumen auf 50 Personen runtergesetzt. Steigt die Anzahl der Infizierten weiter, so können diese Feiern auf 25 oder sogar 10 Personen begrenzt werden.

Vorschriften in Bayern

Für Treffen im privaten Wohnraum gelten keinerlei Begrenzungen. Die Einhaltung des Mindestabstands sowie ausreichende Belüftung wird empfohlen. Bei öffentlichen Festen dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen – egal, in welchem Bezug diese zueinander stehen.

Für Hochzeiten und ähnliche Feiern gibt es zum Glück Ausnahmen. Die erlaubte Gästeanzahl erweitert sich auf 100 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 200 Personen im Freien. Zusätzlich gibt es eine Besonderheit, wenn die Feier in einem eigenen Raum für eine geschlossene Gesellschaft stattfindet. Dann gilt nämlich eine Befreiung von der Maskenpflicht und von der Einhaltung des Mindestabstands. Es darf getanzt werden und sogar Spiele veranstaltet werden.

Fazit: Hochzeit im kleinen Kreis

Der Virus hat leider alles im Griff und wir müssen unser Verhalten dementsprechend anpassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Hochzeit in Corona-Zeiten nicht trotzdem der schönste Tag deines Lebens werden kann. Immerhin darfst du das Wesentliche bei all dem Trubel nicht aus den Augen verlieren – die Person, mit der du den Bund der Ehe eingehen möchtest und das gemeinsame Leben, das euch erwartet.

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